Steuern und Verträge -
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VON DER ENTSCHEIDUNG BIS ZUM ABSCHLUSS

Über Steuern und die Vertragsgestaltung

Wichtige Steuern

Bedenken Sie, dass beim Verkauf der Immobilie auch Steuern anfallen. Oft empfiehlt es sich bei diesem komplexen Thema einen Steuerberater hinzu zu ziehen. Die Steuern unterscheiden sich in Einkommenssteuer und Spekulationssteuer. Die Einkommenssteuer wird berechnet, weil es sich beim Verkauf des Gebäudes offiziell um Erlöse handelt, die Sie zu Ihrem Einkommen hinzurechnen müssen. Das bedeutet die Einkommenssteuer für den Verkaufserlös werden nach Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz berechnet. Die Spekulationssteuer wiederum wird fällig, wenn Sie die Immobilie nicht selbst genutzt und vor Ende der Spekulationsfrist von 10 Jahren verkauft haben. Wird die Immobilie selbst genutzt, entfällt die Sperrfrist. Bei Grundstücken gibt allerdings selten eine vorausgegangene Eigennutzung, weshalb in der Regel immer eine Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt.

Achtung: Wenn Sie regelmäßig Immobilien verkaufen oder mehr als 3 Objekte in 5 Jahren verkaufen, wird dies bereits als gewerblicher Grundstückshandel bewertet.

Verträge und der Gang zum Notar

Ein Hausverkauf wird nur durch einen gültigen Kaufvertrag gültig. Dieser Kaufvertrag muss durch einen Notar beglaubigt werden. So viel zur Theorie. In der Praxis bedeutet das, dass auch mündliche Zusagen oder Zugeständnisse erst rechtlich bindend werden, wenn beide Parteien bei Verlesung des Vertrags durch den Notar den Vertrag unterschrieben haben. Bis zum unterschriebenen und notariell beglaubigten Vertrag können sowohl Verkäufer, als auch Käufer vom Vertrag zurücktreten. Der Kaufvertrag regelt den Zeitpunkt und Umfang des Verkaufes. Beim Notar können letzte Einzelheiten festgelegt und nachgetragen werden. Des Weiteren enthält der Vertrag Rechte und Pflichten sowie Rücktrittsklauseln und Zahlungstermine. Meistens übernehmen die eingeschalteten Makler die Erstellung des individuellen Kaufvertrags. Es gibt aber auch einige Standard-Kaufverträge, die lediglich um individuelle Angaben ergänzt werden müssen. Prüfen Sie am Ende immer, ob Ihr Kaufvertrag auch wirklich alle Punkte beinhaltet, die Sie geklärt haben wollen.

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